5. November 2026

Köln muss jetzt handeln. Ausreden reichen nicht mehr.

Von Oliver Kehrl. Kommentar aus der Newsletter-Fassung der MIT Köln, September 2026. Die Angaben beziehen sich auf den damaligen Stand.

Der Fall der „Coesfelder Liste“ zeigt: Am Recht fehlt es selten. An Führung und Vollzug offenbar schon.

Was der Prüfbericht über die Kölner Ausländerbehörde offenlegt, ist keine kleine Verwaltungspanne. Eine Anfrage zu 471 Fällen wurde unvollständig bearbeitet, Informationen wurden nicht zusammengeführt und Entscheidungen schlecht dokumentiert. Das ist ein Offenbarungseid für die Organisation eines Amtes. Die Menschen verstehen das nicht mehr. Zu Recht.

Eine Absage, aber keine gemeinsame Antwort

Im November 2024 bot die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld Köln Unterstützung bei der Beschaffung von Passersatzpapieren an. Betroffen waren 471 Personendatensätze. Die für das Bleiberechtsprogramm zuständige Einheit antwortete für ihre Fälle ablehnend; andere zuständige Bereiche antworteten auf das konkrete Angebot nicht. Eine gemeinsame Antwort des Ausländeramtes kam nicht zustande. Eine Anfrage dieser Größenordnung darf nicht zwischen Abteilungen liegen bleiben.

Der Prüfbericht stellt keine grundsätzliche Verweigerung der Amtshilfe durch das gesamte Amt fest. Das widerspricht der teilweisen Absage und dem Schweigen anderer Bereiche nicht. Und es entlastet die Führung nicht: Wer eine solche Anfrage nicht koordiniert, hat kein bloßes Kommunikationsproblem. Die Stadt muss offenlegen, wer zuständig war, warum keine einheitliche Bearbeitung zustande kam und was daraus folgt.

Das Land muss handeln, wenn die Stadt nicht liefert

Dass das Aufenthaltsrecht kompliziert ist, weiß jeder, der mit solchen Fällen arbeitet. Gerade deshalb braucht es eindeutige Zuständigkeiten und Unterstützung durch das Land. Schwierige Rückführungen dürfen nicht an Schnittstellen versanden. Wenn die Stadt ihre Kernaufgaben nicht zuverlässig organisiert, muss das Land genauer hinsehen und operative Hilfe anbieten. Kontrolle muss Ergebnisse bringen, keine weiteren Ausreden.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache

Bei nur 26 der 471 Personen war nach dem Prüfbericht allein die Passlosigkeit als Duldungsgrund feststellbar. Die pauschale Behauptung, mit den Coesfelder Papieren hätten sich 471 Rückführungen erledigt, ist also falsch. Doch der Bericht nennt andere Befunde, die ebenso wenig beruhigen: In 29 Fällen von Personen, die weiter am Bleiberechtsprogramm teilnahmen, konnten die Prüfer den unterbliebenen Ausschluss nicht eindeutig nachvollziehen. Bei der nun begonnenen Überprüfung aller 1.217 Teilnehmenden hat die Stadt bislang 50 Fälle für einen Ausschluss identifiziert.

Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Jeder Fall muss rechtsstaatlich geprüft werden. Aber gerade weil die Fälle verschieden sind, muss die Stadt ihre Akten im Griff haben und ihre eigenen Ausschlussregeln konsequent anwenden. Das ist keine überzogene Forderung. Das ist Verwaltungshandwerk.

Schluss mit dem Zuständigkeits-Pingpong

Oberbürgermeister Torsten Burmester verweist auf ein überkomplexes Aufenthaltsrecht und will Zuständigkeiten bündeln. Darüber kann man reden. Aber wer nach Berlin und Düsseldorf zeigt, während im eigenen Haus eine Anfrage nicht ordentlich beantwortet wird, lenkt ab. Das Bleiberechtsprogramm mag rechtlich zulässig sein. Es ist kein Freibrief für unklare Akten, veraltete Anweisungen oder verschleppte Entscheidungen. Solange das Kölner Ausländeramt zuständig ist, trägt der Oberbürgermeister die Verantwortung. Punkt.

Was jetzt passieren muss

In Köln, sofort: Alle offenen Fälle prüfen, vollziehbare Ausreisepflichten umsetzen, jede angebotene Unterstützung nutzen und offenlegen, welche personellen und organisatorischen Konsequenzen die Stadt zieht. Die Überprüfung des Bleiberechtsprogramms darf nicht bei einer Pressemitteilung stehen bleiben.

Im Land: Bei schwierigen Rückführungen muss eine zentrale Landesstelle operative Verantwortung übernehmen. Das entlastet Kommunen und verhindert, dass Fälle versanden. Landesbehörden müssen ihre Informationen zusammenführen und nachhalten, ob Entscheidungen tatsächlich umgesetzt werden.

Im Bund: NRW muss über den Bundesrat Druck machen. Rechtskräftige Verurteilungen wegen vorsätzlicher Straftaten müssen eine aufenthaltsrechtliche Überprüfung auslösen. Bei schweren Straftaten sind Aufenthaltsrecht und Schutzstatus nach geltendem Verfassungs-, Europa- und Völkerrecht konsequent zu prüfen.

Der Grundsatz ist einfach

Es geht nicht um Pauschalurteile. Jeder Einzelfall wird rechtsstaatlich geprüft. Aber am Ende muss eine Entscheidung stehen, die gilt.

Wer bleiben darf, verdient Sicherheit und Perspektive. Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist und bei wem keine rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse entgegenstehen, muss gehen. Bei Straftätern und Gefährdern darf es kein Zögern bei der Prüfung und Umsetzung geben.

Ein Rechtsstaat verliert Vertrauen nicht durch strenge Gesetze, sondern durch Behörden, die sie nicht verlässlich anwenden. Köln hat dieses Vertrauen beschädigt. Jetzt muss die Stadt es zurückgewinnen.

Aufklärung. Verantwortung. Vollzug. Jetzt.

Oliver Kehrl, CDU-Landtagskandidat Köln 1, Mitglied des Landtags NRW von 2017 bis 2022

Prüfbericht der Stadt →